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Kosten

Transparente Kosten – von Anfang an

Die Frage nach den Anwaltskosten gehört zu den wichtigsten Anliegen unserer Mandanten. Deshalb legen wir großen Wert auf eine transparente und faire Kostenberatung.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach verschiedenen Faktoren, insbesondere nach dem Umfang des Mandats, dem Streitwert und der Art der Tätigkeit. Je nach Fall erfolgt die Abrechnung auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder einer individuell vereinbarten Vergütung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Bereits im ersten Gespräch informieren wir Sie verständlich über die voraussichtlichen Kosten und zeigen Ihnen die wirtschaftlich sinnvollste Vorgehensweise auf. Überraschende Kosten möchten wir vermeiden.

Rechtsschutzversicherung

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, übernehmen wir auf Wunsch die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und holen eine Deckungszusage für Sie ein. Dadurch entsteht für Sie kein zusätzlicher Aufwand.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Auch wenn Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, muss eine anwaltliche Vertretung nicht an den Kosten scheitern.

Je nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen kann eine Kostenübernahme durch die Staatskasse in Betracht kommen, insbesondere durch:

Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Vertretung

Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren

Wir prüfen gerne die Voraussetzungen, unterstützen Sie bei der Antragstellung und stellen Ihnen die erforderlichen Formulare zur Verfügung.

Individuelle Vergütungsmodelle

Neben der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG können – soweit rechtlich zulässig – auch individuelle Vergütungsvereinbarungen getroffen werden, beispielsweise:

  • Zeithonorar
  • Pauschalhonorar
  • Erfolgshonorar
  • individuelle Vergütungsvereinbarungen für Unternehmen und Dauerberatungen

Gemeinsam finden wir ein Vergütungsmodell, das zu Ihrem Anliegen passt.

Besonderheiten im Arbeitsrecht

Wer trägt die Anwaltskosten?

Im Arbeitsrecht gilt in der ersten Instanz vor den Arbeitsgerichten eine Besonderheit:

Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, ob sie den Prozess gewinnt oder verliert.

Eine Erstattung der Rechtsanwaltskosten durch die Gegenseite findet in der ersten Instanz grundsätzlich nicht statt. Gerichtskosten fallen häufig nur an, wenn das Verfahren nicht durch Vergleich beendet wird.

Wir beraten Sie bereits vor Mandatsübernahme umfassend über das Kostenrisiko und die wirtschaftlich sinnvollste Vorgehensweise.

Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht

Besteht eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht, übernimmt diese – im Rahmen der erteilten Deckungszusage – regelmäßig die Anwalts- und Gerichtskosten sowie weitere Verfahrenskosten.

Selbstverständlich übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und kümmern uns um die Einholung der Deckungszusage.

Sie haben Fragen zu den Kosten?

Wir erläutern Ihnen bereits im ersten Beratungsgespräch transparent, welche Kosten entstehen können, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme bestehen und welche Vorgehensweise für Ihren Fall wirtschaftlich sinnvoll ist.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie offen, transparent und verständlich.