Dietmar Schoßland
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Ausschließliche Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1995 bis Juni 2024
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Individual- und kollektivrechtliche Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, u.a.: Kündigung, Abmahnung, Mobbing, Teilzeit, Vergütung, Zielvereinbarung, Elternzeit
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Durchführung von Einigungsstellen
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Vielzahl von Betriebsvereinbarungen, einschließlich Interessenausgleiche und Sozialpläne
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Grundsatzfragen:
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Klärung allgemeiner arbeits-, sozial- und betriebsverfassungsrechtlicher Fragestellungen
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Neugestaltung der Arbeitsverträge
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Konzeption von Betriebsvereinbarungen
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Ausgestaltung und Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, u. a.:
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Arbeitszeiten
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Vergütungsstrukturen
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Leistungsorientierte Entlohnung
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EDV-Vereinbarungen
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Mitarbeiterbeurteilung
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Arbeitsordnung
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Assessment-Center (auch Teilnahme als Beobachter)
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Durchführung von Einigungsstellen
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Konzeption und Durchführung von Schulungen für Führungskräfte und Betriebsräte
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Personalabbau:
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Erstellen eines Maßnahmenkonzepts, u. a.: natürliche Fluktuation, Versetzungen, Vorruhestand, Aufhebungsverträge, Kündigungen
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Durchführen der Maßnahmen (von der Betriebsratsbeteiligung bis zum Führen der Einzelgespräche)
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ÜBERBLICK
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1989 - 1992 Personalreferent bei der Alfred Teves GmbH (heute: Continental Teves)
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1990 Zulassung zum Rechtsanwalt
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1992 - 1994 Leiter Grundsatzfragen bei der GZS Gesellschaft für Zahlungssysteme GmbH
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1994 Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht
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1995 - 2006 Sozius der Kanzlei Knapp, Stockmann & Schoßland, Oberursel
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Juli 2006 Gründung der Kanzlei Schoßland Rechtsanwälte, Eschborn
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Im Ruhestand seit Juni 2024