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Gesetze und Verordnungen

Betriebliche Übung

Was versteht man unter einer betrieblichen Übung?

Unter diesem Begriff ist die regelmäßige Wiederholung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen der Arbeitnehmer schließen kann, dass ihm eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt wird.
Dabei stellt das Verhalten des Arbeitgebers ein Vertragsangebot dar, dass der Arbeitnehmer durch schlüssiges Verhalten annimmt. Dadurch bekommt der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die üblich gewordene Leistung.

Der Arbeitgeber kann einen solchen Anspruch verhindern, indem er klar und deutlich erklärt, dass die Leistung unter Vorbehalt gewährt wird und er damit eine Bindung für die Zukunft ausschließt! Eine pauschale Regelung im Arbeitsvertrag („Freiwilligkeitsvorbehalt") reicht nicht!

Die betriebliche Übung kommt sehr häufig bei der Gewährung von Gratifikationen, insbesondere bei der Zahlung von Weihnachtsgeld vor!

Der Arbeitgeber kann die betriebliche Übung grundsätzlich einseitig nicht wieder "rückgängig machen".

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